Einführung des Schülertickets Magdeburg ab dem 01.08.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Magdeburger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Einführung eines ÖPNV-Tickets (Schülerticket Magdeburg) für Magdeburger Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2023/24 beschlossen.


Das „Schülerticket Magdeburg“ entspricht dem Tarif einer ermäßigten Abo­karte der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) und kann im Tarifgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg auch außerhalb der Schulzeiten, an Wochenenden und in den Ferien durch die Schülerinnen und Schüler genutzt werden. Es gilt jeweils für ein Schuljahr vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres und ist nur in Verbindung mit einem Schülerausweis, welcher mit einem Lichtbild versehen ist, gültig.

 

Anspruchsberechtigt sind unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Schule (gemäß § 71 (2) und (4a) des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. August 2018) alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen vom 1. bis zum 13. Schuljahrgang sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung, die ihren Wohnsitz in Magdeburg haben und eine Magdeburger Schule besuchen. Anspruchsberechtigt sind auch Kinder bis 18 Jahre, die ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg haben, über kein eigenes Einkommen verfügen und begründet keine Schule besuchen sowie Magdeburger Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung im freigestellten Schülerverkehr (Schülerspezialverkehr) zur Schule befördert werden.

 

Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 71 (2) SchulG LSA in Verbindung mit der „Satzung über die Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Magdeburg“ Anspruch auf eine Schülerjahreskarte haben, erhalten das „Schülerticket Magdeburg“ ebenso kostenfrei, wie Inhaber der Otto-City-Card/Stadtpass.

Alle übrigen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler können das Ticket im Jahres-Abo für 9 EUR pro Monat erwerben.

Nach § 71 (4a) sind auch Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien und der Schuljahrgänge 11 bis 13 der Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Freien Waldorfschulen, der Berufsfachschulen, sofern diese nicht bereits durch § 71 (2) erfasst sind, sowie der Fachschulen, Fachoberschulen und beruflichen Gymnasien unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern (Eigenanteil für berufliche Schulen). Die Schülerinnen und Schüler haben allerdings einen Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr selbst zu tragen.


Verfahrensweise:
Die Bestellung des Tickets erfolgt elektronisch über die Bestellplattform der MVB.
Die Personensorgeberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler registrieren sich online für das „Schülerticket Magdeburg“
unter www.mvbnet.de 
(Pfad: Fahrkarten/Abonnements/Abonnieren/ Schülerticket Magdeburg).
Dabei kann aus zwei Varianten ausgewählt werden:

  • ohne Eigenbetrag (entsprechend Anspruch auf eine Schülerjahreskarte auf Grund der Wegentfernung zur Schule oder Otto-City-Card/Stadtpass-Inhaber)
  • 9 EUR monatlicher Eigenbetrag

Bei der Eingabe ist die ab dem 01.08. des Jahres besuchte Schule einzutragen.


Zum 02.05.2023 wird die Bestellplattform online gehen.


Für eine fristgerechte Bearbeitung sollte eine Bestellung bis zum 15.06.2023 erfolgen. Der Versand des „Schülertickets Magdeburg“ erfolgt bis zum 28.07.2023.
Später eingehende Bestellungen werden auch bearbeitet, jedoch kann eine fristgerechte Bereitstellung der Tickets bis zum 01.08.2023 durch die MVB nicht garantiert werden.


Das „Schülerticket Magdeburg“ gilt nur in Verbindung mit einem „Schülerausweis“.
Alle Magdeburger Schülerinnen und Schüler, die in Magdeburg wohnen (Hauptwohnsitz) und eine Schule in Magdeburg besuchen, erhalten einen „Schülerausweis“ von der Schule, die sie besuchen.
Der Schülerausweis ist nur mit einem aktuellen Lichtbild gültig und ist bei Fahrten mit der MVB bei sich zu führen.

Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/24 eingeschult werden bzw. die Schule wechseln, erhalten bis zur Aushändigung des „Schülerausweises“ eine „Bescheinigung“ von der zukünftigen Schule, die als Legitimation gegenüber der MVB zur Nutzung des „Schülertickets Magdeburg“ berechtigt.

Bei Verlust des „Schülertickets Magdeburg“ kann, gegen eine Bearbeitungsgebühr, im Kundenzentrum der MVB, Otto-von-Guericke-Straße 25, 39104 Magdeburg, ein Duplikat käuflich erworben werden. Der Anspruchsberechtigte muss dazu seinen „Schülerausweis“ vorlegen.


Die Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, bei einem Umzug die Adressänderung unverzüglich der MVB (ihrem Vertragspartner) und der Schule mitzuteilen. Bei der kostenfreien Variante erfolgt eine erneute Prüfung des Anspruchs durch den Fachbereich Schule und Sport.
Bei einem Wegzug aus Magdeburg oder Abbruch des Schulbesuches an einer Magdeburger Schule sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, das „Schülerticket Magdeburg“ in der Schule abzugeben.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Schule oder rufen die zuständigen Mitarbeiter des Fachbereich Schule und Sport an.

Mit freundlichen Grüßen


i. A.
Unterschrift

Richter




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