Belehrung zur internen Schulsportordnung der
Gemeinschaftsschule "Gottfried Wilhelm Leibniz"
- Das Betreten der Sporthalle sowie aller weiteren Räumlichkeiten (Vorraum, Umkleideraum) ist nur nach Erlaubnis durch eine Lehrkraft gestattet.
- Die Sporthalle darf nur in sauberen, festen Sportschuhen (Wechselschuhe) mit einer abriebfesten Sohle betreten werden. Nach einem Sportunterricht im Freien sind die Sportschuhe zur nächsten Sportstunde gründlich zu reinigen.
- Es ist untersagt, die Geräte- und Materialräume ohne Aufforderung der Lehrkraft zu betreten.
- Das Klettern auf und an in der Sporthalle befindlichen Geräten (Matten, Hocker, Sprossenwände, Tore, usw.) ist ebenfalls nur nach Erlaubnis durch die Lehrkraft gestattet.
- Durch gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness sind mögliche Unfallquellen zu minimieren.
- In der Sporthalle ist Essen und Trinken untersagt.
- Das Verlassen der Sporthalle nach Beginn des Sportunterrichts ist nur aus beson derem Grund und mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.
- Im Alarmfall ist Ruhe zu bewahren, und den Anweisungen der Lehrkraft unbedingt zu folgen.
- Die Umkleideräume und Toiletten sind stets sauber zu halten. Beim Verlassen der Umkleideräume ist das Licht auszuschalten und die Fenster zu schließen.
- Das Umkleiden hat zügig zu erfolgen und die Lautstärke im Umkleideraum ist zu minimieren.
- Beim Verlassen der Umkleideräume nach dem Sportunterricht ist die Vollständigkeit der eigenen Sport- und Schulmaterialien sowie der Bekleidung zu prüfen.
- Eventuelle Schäden im Umkleideraum, bzw. in der Sporthalle, sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
- Im gesamten Sportunterricht ist Ordnung und Disziplin zu halten. Die Anweisungen der Lehrkraft sind unbedingt zu befolgen.
- SuS ohne, bzw. ohne vollständige Sportkleidung, sowie SuS mit einer Sportbefreiung haben am zugewiesenen Ort zu sitzen und dem Sportunterricht ohne Störungen aufmerksam zu folgen.
- Nach je dreimaligem Fehlen der vollständigen Sportkleidung wird einmal die Note „6" erteilt. Diesbezüglich versäumte Leistungskontrollen werden mit der Note „6" bewertet.
- Bei Nichtteilnahme am Sportunterricht wegen Krankheit oder Verletzung ist eine Bescheinigung der Eltern (für maximal eine Sportstunde), bzw. ein ärztliches Attest (beizwei und mehr aufeinanderfolgenden Sportstunden) vorzulegen.
- Asthmatiker, Diabetiker etc. haben ihre notwendigen Medikamente stets bei sich zu führen und dürfen diese mit in die Sporthalle, bzw. auf den Sportplatz nehmen.
- Imgesamten Sportunterricht ist das Essen, Trinken und Kauen von Kaugummi verboten.
- Das Mitbringen und die Nutzung von Deosprays sind verboten. Erlaubt sind Deo-Roller, bzw. Deo-Sticks.
- Eventuelle Verletzungen sind der Lehrkraft unverzüglich zu melden und innerhalb von drei Tagen im Sekretariat anzuzeigen. Sollte ein Arztbesuch nötig sein, ist immer ein D-Arzt aufzusuchen.
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Für einen eventuellen Sportunterricht im Freien ist jederzeit witterungsangepasste Sportkleidung mitzubringen.
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Fußwege zu außerhalb des Schulgeländes befindlichen Sportstätten sind zügig und auf dem kürzesten Weg zu absolvieren (betrifft Klassenstufen 7 - 10).
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Alle Gegenstände, die nicht unmittelbar für den Sportunterricht relevant sind (Handy, Geld, weitere Wertgegenstände), sind nicht versichert. Die Lehrkräfte nehmen keine Wertgegenstände zur Aufbewahrung während des Sportunterrichts entgegen. Die Handynutzung ist generell nicht erlaubt.
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Trinkflaschen aus Glas sind ebenfalls nicht gestattet.
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Das Tragen von Schmuck und Piercing im Schulsport ist aufgrund der Verletzungs-gefahr nicht gestattet.
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Schmuck (Ringe, Armreifen, Uhren, Freundschaftsbänder usw.) sowie Piercings müssen vor dem Sportunterricht abgenommen werden. Nicht abnehmbarer Schmuck und nicht entfernbares Piercing müssen abgeklebt werden.
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Mit Schmuck oder Piercing ist eine Teilnahme am Sportunterricht nicht gestattet. Werden aus diesem Grund eventuelle Leistungskontrollen verpasst, werden diese mit der Note „6" bewertet.

