Verstöße & Konsequenzen der Haus- und  Schulordnung der Gemeinschaftsschule "Gottfried Wilhelm Leibniz"

Verstoß Konsequenzen
1.

Ordnung, Sauberkeit und Vandalismus

Beschmutzen und Zerstören von Schuleigentum


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Melden des Verursachers beim Klassenlehrer, der Schulleitung und beim Hausmeister. Wenn möglich, Reinigung und Reparatur des entstandenen Schadens durch den Verursacher. Anzeige auf Sachbeschädigung bei der Polizei. Muss zur Reinigung oder Reparatur eine Firma beauftragt werden, übernimmt der Verursacher die Kosten. Enthalten die Schmierereien sexuelle Beleidigungen oder verbotene Zeichen, kommt eine weitere Anzeige hinzu.

         
2.

Verlassen des Schulgeländes

Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes (siehe Schulordnung Punkte 1.5 - 1.6)

   

Beim Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis erfolgt eine sofortige Suspendierung für den laufenden Unterrichtstag. Es erfolgt eine Meldung des Schülers bei der Schulleitung. Weiterhin erlischt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz in der Zeit des unerlaubten Entfernens.

         
3.

Körperverletzung, körperliche Gewalt

Körperliche Auseinandersetzungen oder Angriffe jeglicher Art auf einen anderen
Schüler oder einen Mitarbeiter der Schule.

   

Je nach Schwere der Auseinandersetzung wird eine Anzeige auf Körperverletzung bei der Polizei gestellt. Gespräche mit den Betroffenen, Eltern und Schulsozialarbeit

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Verstoß Konsequenzen
4.

Waffen und Drogen

Mitbringen, Besitzen, Handeln oder Konsumieren von Drogen und Betäubungsmitteln auf dem Schulgelände und dem zugehörigen Schulweg.

 

Besitzen/ Mitbringen von Waffen jeglicher Art auf dem Schulgelände und dem zugehörigen Schulweg.


    

Sofotige Anzeige bei der Polizei (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz). Kontrolle der mitgebrachten Gegenstände und Taschen durch die Polizei und Schulleitung. Sofortige Anzeige bei der Polizei. Kontrolle der mitgebrachten Gegenstände und Taschen durch die Polizei und Schulleitung.

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5.

Rauchen

Rauchen auf dem Schulgelände

  Meldung durch alle Aufsichtskräfte und Mitarbeiter der Schule an die Schulleitung. Es erfolgt eine Meldung an das Ordnungsamt durch die Schulleitung.
       
 6.

Multimediageräte

Verstoß gegen den Punkt 1.15. der Schulordnung

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  Alle Mitarbeiter der Schule sind berechtigt, Multimediageräte abzunehmen. Die Klassenlehrer haben die Verantwortung, die Geräte sicher zu verwahren. Die Multimediageräte (Handys) können, nach einmaliger Verwarnung, nur von den Eltern abgeholt werden.

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Verstoß Konsequenzen
7. Verhalten im Unterricht
Verweigern der Mitarbeit, Beleidigungen jeglicher Art gegenüber Lehrkräften oder Mitschülern, Drohungen, körperliche oderpsychische Gewalt.
    Der Verursacher wird, je nach Schwere des Vergehens, in die Schulstation geschickt oder suspendiert. Ein Gespräch mit der Schulsozialarbeit ist von der suspendierenden Lehrkraft zu organisieren. Ein von der Lehrkraft beauftragter Schüler geleitet diesen zur Schulstation/ Schulsozialarbeit.
       
8.

Zuspätkommen zum Unterricht

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  Schüler, die zu spät zum Unterricht erscheinen, werden nicht mehr in die Räume gelassen. Diese Schüler gehen auf den Hof. Bei extremen Wetterlagen wird eine Alternative angeboten. Der Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuarbeiten.
       
9.

Mobbing, Mobbinverdacht

Mobbing jeglicher Art während der Schulzeit.

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  Einzelgespräche und Beweismittelsichtung durch die Klassenleitung und bei Bedarf auch mit der Schulleitung sowie Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. In besonders schweren Fällen wird durch die Betroffenen eine Anzeige bei der Polizei gestellt.

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Verstoß Konzequenzen
10.

Kleiderordnung

                                                   

                              Das Tragen beleidigender oder verfassungsfeindlicher Symbole ist untersagt. Eine Elterninformation oder Anzeige bei der Polizei ist möglich.
                 
11.

Krankmeldung von Lernenden

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            Bei begründetem Verdacht des Missbrauchs der Krankschreibung durch die Eltern wird ab dem 1. Tag ein ärztliches Attest verlangt. Die Krankmeldung muss innerhalb der nächsten drei Tage schriftlich vorliegen. Unentschuldigtes Fehlen wird dem Ordnungsamt gemeldet.

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