Haus- und Schulordnung der
Gemeinschaftsschule "Gottfried Wilhelm Leibniz"


 

In der gültigen Fassung ab 17.05.2022


Ein vertrauensvoller, fairer und gerechter Umgang zwischen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Schülerinnen und Schülern sowie allen sonst noch an Schule beteiligten Personen ist eine Grundvoraussetzung für ein gutes Miteinander an der Gemeinschaftsschule "Gottfried Wilhelm Leibniz".

Allgemeines
1.1      Unser Schulobjekt beherbergt Lernende und Lehrende verschiedener Kulturen. Für Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden und auf dem Schulgelände sind alle gleichermaßen verantwortlich. Höflichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, Pünktlichkeit, Toleranz, Schonung des Gebäudes und des Inventars muss eine Selbstverständlichkeit sein.

Befahren und Parken auf dem Schulgelände
1.2      Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern nicht erlaubt. Fahrräder müssen geschoben werden.
1.3   Das Parken mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Parkgenehmigung (Parkkarte) durch die Schulleitung der Gemeinschaftsschule und nur In den vorgesehenen Parktaschen erlaubt. Hier gilt die Parkregelung von 2022.
1.4   Das Befahren mit einem KFZ ist nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

Verlassen des Schulgeländes
1.5      Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 - 7 nicht erlaubt.
1.6   Den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 8 - 10 ist ein Verlassen des Schulhofes nur in der großen Hofpause zu Versorgungszwecken erlaubt.
1.7   Die Schülerinnen und Schüler unterstützen die Aufsicht.

 Rauchen, Betäubungsmittel, Waffen
1.8    Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und in allen zugehörigen Gebäuden untersagt.
1.9    Das Mitbringen und Besitzen von Waffen jeglicher Art ist verboten.
1.10    Das Konsumieren und Mitbringen von Betäubungsmitteln und Energiedrinks sowie das Handeln mit Drogen jeglicher Art sind verboten.

Multimediageräte und deren Nutzung
1.11      Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein generelles Verbot von Multimediageräten. Sollte ein solches Gerät mitgeführt werden, ist es auf lautlos zu stellen und in die Handytaschen im Unterrichtsraum zu stecken. Im Sportunterricht bleibt das Gerät im lautlosen Zustand in der Schultasche. Ausschließlich beim Raumwechsel dürfen die Handys aus den Handytaschen genommen werden. Eine Benutzung dieser Geräte ist nur durch die Erlaubnis der jeweiligen Lehrkraft in Verbindung mit dem Medienkonzept der Schule für Unterrichtszwecke erlaubt. Das Aufrufen nicht jugendfreier Inhalte analoger und digitaler Medien ist untersagt. Die Schule übernimmt keine Haftung.

Unsere Kleiderordnung
1.12    Alle beteiligten Personen sollen in der Schule auf eine angemessene Kleidung achten. Nicht erlaubt ist Kleidung, die nicht verfassungskonform ist und gegen die Sittenhaftigkeit verstößt.

Rechte der Schülerinnen und Schüler
1.13    Jeder Schüler erhält ein Mitbestimmungsrecht, das er durch den Klassensprecher im Schülerrat wahrnehmen kann.
1.14   Der Schülerrat ist in Unterstützung durch die Schulsozialarbeit vor grundsätzlichen Entscheidungen, die die Organisation der Schule betreffen, anzuhören.
1.15   Schulleitung und Lehrkräfte haben in schulorganisatorischen Belangen dem Schülerrat gegenüber einer Auskunftspflicht.
1.16   Schulleitung und Lehrkräfte haben in schulorganisatorischen Belangen dem Schülerrat gegenüber einer Auskunftspflicht.
1.17   Der Schülerrat vertritt die Schule in der Öffentlichkeit durch Mitarbeit in verschiedenen Gremien.



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