Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern


Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sorgen für:

  • regelmäßigen Schulbesuch
  • pünktliches Erscheinen zum Unterricht
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Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?
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  • Am ersten Tag bis 07:30 Uhr im Sekretariat anrufen.
  • Telefon: 0391/ 541 466 7

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Krankheit  


Schriftliche Entschuldigung der Eltern
(bis 3 aufeinanderfolgenden Tagen).


Bei längeren Erkrankungen:

  • ärztliches Attest
  • (sonst Schulpflichtverletzung)


Unfall in der Schule:

  • Durchgangsarzt:
    • Praxis Dr. Pralow
    • Breiter Weg 252
    • 39104 Magdeburg
    • Tel.: 0391/ 5639520

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Sonstige Gründe (stundenweise)  

 

z.B. Behörden-Termin

  • nur mit Bescheinigung und Stempel
  • (sonst Schulpflichtverletzung)
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Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund (ganze Tage)
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  • bis zu 3 Tage bei der Klassenleitung
  • mehr als 3 Tage schriftlich bei der Schulleitung beantragen
  • mit Begründung
  • Antrag 3 Wochen vor einem besonderen Anlass
    • (sonst Schulpflichtverletzung!) 

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Fehlen ohne Entschuldigung  


Mehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat = Schulpflichtverletzung.

  • Elterngespräch
  • Vermerk in der Schülerakte
  • Meldung an die Schulbehörde
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Fragen?    Probleme?    Information?

 

Wir beraten Sie gern:

  • die Lehrer/innen
  • die Schulsozialarbeit
  • die Schulleitung
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